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EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO)

EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) – DIE UMSETZUNGSPHASE

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Die EU Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Durch die unmittelbare Geltung der Verordnung mussten die bestehenden nationalen datenschutzrechtlichen Regelungen adaptiert werden. Das lang erwartete Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 wurde knapp vor der parlamentarischen Sommerpause – aber ohne Änderung der bestehenden Verfassungsbestimmungen zum Datenschutz – beschlossen und am 31. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt BGBl. I 120/2017 veröffentlicht.

Bis zum Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben nunmehr alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, in nur kurzer Zeit ihre Datenanwendungen und alle Prozesse im gesamten Bereich des Datenschutzes zu überprüfen und an die neuen Vorgaben anzupassen. Es gilt existierende Arbeitsabläufe, Templates, Checklisten und Vertragsdokumente zu überprüfen und gezielt zu überarbeiten.

Der Teufel steckt im Detail – was sind die wichtigsten Punkte für Ihr Unternehmen?

Die Erfüllung der vielen Detailverpflichtungen stellt eine große Herausforderung für Ihr Unternehmen dar. Essentiell ist es, die künftige Bedeutung des Datenschutzes zu erkennen und strategisch wie operativ anzugehen. Es wird notwendig sein, eine Compliance-Struktur zum Schutz der personenbezogenen Daten zu entwickeln, die geeigneten Grundsätze und Maßnahmen, aber auch den dazu notwendigen organisatorischen Aufbau zur Einhaltung des Datenschutzes festzulegen. Die neue Verordnung sieht für alle Unternehmen ein verpflichtend zu führendes Datenanwendungsverzeichnis samt Risiko- und Folgenabschätzung für die Betroffenen vor. Damit wird der Datenschutz zu einem festen Bestandteil des eigenen Risikomanagements. Die gesamten praktischen Aufgaben ergeben sich ganz zwangsläufig daraus.

Was geschieht, wenn in Ihrem Unternehmen nichts passiert?

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht dafür empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des globalen Unternehmensumsatzes vor. Die Geldbußen sind extra so hoch gewählt, denn sie sollen wirksam und abschreckend sein.

Wir sind aber davon überzeugt, dass diese Aufgaben nicht nur eine lästige Pflicht darstellen, sondern bei gezielter Bearbeitung auch ein hohes Potential für einen wirtschaftlichen Mehrwert für Ihr Unternehmen haben werden. Das kritische Durchleuchten eigener Prozesse, die Steigerung der eigenen Datenqualität und die gezielte Reduktion der Datenquantität auf das Wesentliche sind dabei wichtige Elemente.

Sicherheit durch kombinierte Lösungen!

Die komplexen Fragestellungen der EU-DSGVO verlangen vernetztes Denken und kombinierte Lösungen.Durch die Partnerschaft zwischen der DUY Rechtsanwalt GmbH und der BDO Austria GmbH haben wir auch die Möglichkeit, für Ihre Herausforderungen ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Legal, Compliance, IT Audit & Advisory anzubieten.

Verschaffen Sie sich bei unserem „Speed Date mit der DSGVO“ DUY_BDO_Einladung_DSGVO_13.09.2017 einen Überblick und machen Sie sich EU-Datenschutzfit. Lernen Sie mit uns gemeinsam die Herausforderungen, aber auch das Potential der EU-DSGVO kennen und erfahren Sie von unseren Experten aus den Bereichen Recht, IT und Audit wie Sie die neuen Regelungen erfüllen und zu Ihrem Vorteil nutzen können.

  • Der Teufel steckt im Detail – was sind die wichtigsten Punkte für Ihr Unternehmen?
  • Was geschieht, wenn in Ihrem Unternehmen nichts passiert?
  • Umsetzungsschritte und Projektaufbau
  • Häufige Fragen

Diskutieren Sie mit unseren Experten:

  • Mag. Markus Trettnak
    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der BDO Austria GmbH
  • Mag. Christoph Achzet
    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der BDO Austria GmbH
  • MMag. Johannes Duy, MBA
    Rechtsanwalt der spezialisierten Kanzlei Duy Rechtsanwalt GmbH
  • Mag. Phillip Stempkowski
    Rechtsanwaltsanwärter bei der Duy Rechtsanwalt GmbH

 

ORT: BDO, Kohlmarkt 8-10, Eingang Wallnerstraße 1, 1010 Wien
DATUM: Mittwoch, 13. September 2017
ZEIT: 18.00 Uhr Empfang
18.30 Uhr bis 20.00 Uhr Impulsvorträge und Diskussion, anschließend Get Together

Um Ihre Anmeldung bis zum 8. September 2017 wird gebeten unter: events@bdo.at
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Teilnehmerzahl begrenzt und die Einladung nicht übertragbar ist.